Praxis für Kinderpsychotherapie und Mediation Berlin-Wedding


Kosten der Psychotherapie für Kinder und Jugendliche

... werden von der Krankenkasse übernommen.

Für die Behandlung von Selbstzahlern, Beihilfeberechtigten und privat Versicherten berechne ich mein Honorar über § 4 der Gebührenordnung für psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendpsychotherapeuten. Eine individuelle Honorarvereinbarung ist möglich. Beim Vorliegen bestimmter Voraussetzungen kann die Therapie über das zuständige Jugendamt finanziert werden (KJHG-Therapie).
Praxis für Kinderpsychotherapie & Mediation - zum Seitenanfang