Für die Behandlung von Selbstzahlern, Beihilfeberechtigten und privat
Versicherten berechne ich mein Honorar über § 4 der Gebührenordnung für
psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und
Jugendpsychotherapeuten. Eine individuelle Honorarvereinbarung ist
möglich. Beim Vorliegen bestimmter Voraussetzungen kann die Therapie
über das zuständige Jugendamt finanziert werden (KJHG-Therapie).
- Vertragsärztliche Behandlung: Kommen Sie mit
Ihrer Krankenkassenkarte oder Ihrem Behandlungsschein (bei neu
angekommen Geflüchteten) zu mir.
- Beihilfe- und Privatversicherte: Bitte
erkundigen Sie sich bezüglich der Kostenübernahme der Behandlung bei
Ihrer Versicherung. Die Kostenübernahme sollte vor dem
Behandlungsbeginn schriftlich vorliegen.
- Selbstzahler: Als Selbstzahler muss man sich
nicht um die Organisation der Kostenübernahme der Therapie durch die
Krankenkasse kümmern. Die Rechnung wird privat bezahlt.